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Wichtige Information!

Aufgrund einer größeren Sanierung der Fahrbahn - Bundesstraße B443 zwischen Sehnde und Lehrte - ist unsere Kanzlei im Zeitraum vom 22.7.2024 bis voraussichtlich einschließlich 30.7.2024 mit dem Auto nicht über die Lehrter Straße zu erreichen.

Bitte nutzen Sie in diesem Zeitraum ggf. die Zufahrt über den öffentlichen Parkplatz am Steinweg.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Vererbung/Schenkung vermieteter Immobilien aus Drittstaaten

Erwerb von Auslandsvermögen

Der Erwerb von Auslandsvermögen unterliegt bei unbeschränkter Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht im Inland der Steuerpflicht. Für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke, die im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegen sind, gewährt der Steuergesetzgeber eine Steuerbefreiung i. H. von 10 % auf den Steuerwert (§ 13d Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz/ErbStG). Dies gilt jedoch nicht für Immobilien aus Drittstaaten.

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof/EuGH hat jetzt im Urteil vom 12.10.2023 (C-670/21) die deutsche Vergünstigungsregelung für mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, Art, 63, 65) unvereinbar erklärt. Damit verstößt diese Befreiungsregelung gegen EU-Recht. Bezogen auf den Entscheidungsfall betonte der EuGH, dass die deutschen Behörden von den kanadischen Behörden die erforderlichen Informationen erhalten können, um die Gewährung der Steuervergünstigung ausreichend prüfen zu können.

Stand: 28. Januar 2024

Bild: Margarita Serenko - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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© Grispb - stock.adobe.com
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