
Allgemeine Aussetzung bis 30.9.2020
Ursprünglich war die Insolvenzantragspflicht mit dem COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG, BGBl 2020 S 569) bis 30.9.2020 generell weitestgehend ausgesetzt. Durch eine aktuelle Gesetzesänderung wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zwar überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind, bis 31.12.2020 verlängert.
Verlängerung bis 31.12.2020 nur bei Überschuldung
Die Verlängerung der Aussetzung für Insolvenzanträge aufgrund von Überschuldung setzt voraus, dass die Insolvenzreife durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie verursacht wurde und zugleich eine Aussicht auf Besserung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens besteht. Wenn am 31.12.2019 keine Zahlungsunfähigkeit bestand, wird dies (widerlegbar) vermutet.
Falls die Insolvenzreife nicht durch die Coronavirus-Pandemie verursacht wurde oder keine Aussicht auf Besserung besteht, ist die Geschäftsführung auch weiterhin verpflichtet, innerhalb von drei Wochen ab Kenntnis der Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen.
Was ist zu tun?
Wenn Sie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Anspruch nehmen wollen, achten Sie unbedingt darauf, angemessen zu dokumentieren, dass die Überschuldung aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie eingetreten ist! Die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, liegt nämlich im Zweifel bei der Geschäftsführung.
Stand: 10. November 2020
Bild: lenets_tan - Fotolia.com
Über uns
Wir sind Ihre Steuerberatungsgesellschaft in Sehnde. Neben der steuerlichen Betreuung von Unternehmen und Privatpersonen sind wir auch als Steuerberater für Landwirtschaft und Forstwirtschaft tätig. Bei Fragen zu steuerlichen Themen können Sie uns gerne telefonisch oder per Formular kontaktieren!
Ausgabe November 2020









Weitere Ausgaben
März 2021 Februar 2021 Januar 2021 Dezember 2020 November 2020 Oktober 2020 September 2020 August 2020 Juli 2020 Juni 2020 Mai 2020 April 2020 März 2020 Februar 2020 Januar 2020 Dezember 2019 November 2019 Oktober 2019 September 2019 August 2019 Juli 2019 Juni 2019 Mai 2019 April 2019 März 2019 Februar 2019 Januar 2019 Dezember 2018 November 2018 Oktober 2018 September 2018 August 2018 Juli 2018 Juni 2018 Mai 2018 April 2018 März 2018 Februar 2018 Januar 2018 Dezember 2017 November 2017 Oktober 2017 September 2017 August 2017 Juli 2017 Juni 2017 Mai 2017 April 2017 März 2017 Februar 2017 Januar 2017 Dezember 2016 November 2016 Oktober 2016 September 2016 August 2016 Juli 2016 Juni 2016 Mai 2016 April 2016 März 2016 Februar 2016 Januar 2016 Dezember 2015 November 2015 Oktober 2015 September 2015 August 2015 Juli 2015 Juni 2015 Mai 2015 April 2015 März 2015 Februar 2015 Januar 2015Weitere Artikel zu diesem Thema

Corona-Hilfen für Landwirte - Landwirtschaft
Liquiditätssicherungsprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Verlängerte Abgabefristen für Landwirte - Landwirtschaft
Die Koalitionsfraktionen haben sich angesichts der Sonderbelastungen mit der Corona-Pandemie auf eine Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2019 der Land- und Forstwirte verständigt.

Corona-Tests, Kinderkrankentage, Arbeitsschutz - Mandanten
Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar.